UNFALLVERSICHERUNG

Die Unfallversicherung dient der Absicherung des gewohnten Lebensstandards falls man in einen Unfall verwickelt ist. Die Wahrscheinlichkeit eines folgenschweren Unfalls (nicht nur mit dem Auto) ist in der dichtbesiedelten Bundesrepublik sehr hoch.

Berufsgenossenschaften haften nur bei Arbeitsunfällen, aber was ist in der Freizeit, beim Sport oder beim Ausüben eines Hobbys?

Die Krankenversicherung deckt nur die Kosten für die notwendige Heilbehandlung, leistet dann aber nicht bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden.

Man kann also nur auf eine geringe Rente vom Staat hoffen. Nur wenige Unfallopfer können ihren Lebensunterhalt mit den Zuwendungen der Sozialhilfe bezahlen. Deshalb sollten nicht nur Berufstätige sondern vor allem Kinder, Schüler und Hausfrauen mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgesichert sein.

Die Wahl der Versicherungssummen für Invalidität und/ oder Unfalltod sind an keine Mindestsummen gebunden.

Die Standard-Unfallversicherung wirkt überall auf der Erde rund um die Uhr. Sie ist sogar bei fahrlässig verursachten Schäden wirksam. Dies gilt jedoch nicht für:

  • Selbstmord und vorsätzliche Selbstverstümmelung
  • Unfälle durch Trunkenheit oder Drogen
  • Vergiftungen und jegliche Strahlungsschäden
  • Unfälle durch Kriegsereinisse
  • Unfälle durch Rennveranstaltungen.

Diese können jedoch in bestimmtem Umfang in sogenannten Maklerunfallkonzepten (Sonderkonzepte mit erweiterter Deckung) eingeschlossen werden.

Die versicherten Personen werden neben der Einteilung in Kinder und Erwachsene in verschiedene Gefahrengruppen unterteilt, die auf Tätigkeitsrisiken bezogen sind:

  • für kaufmännische und verwaltende Tätigkeit
  • für körperliche oder handwerkliche Tätigkeit
  • für besondere Gefahren (z. B. Sprengmeister, Formal-1-Fahrer,…)

Allerdings sind Geisteskranke und Personen, die von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie vollständig arbeitsunfähige Personen nicht versicherbar.