KRAFTFAHRZEUGVERSICHERUNGEN

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Zu den Kraftfahrtversicherungen gehören Kfz-Haftpflichtversicherungen, die Teil- und Vollkaskoversicherung sowie die relativ unwichtige Insassenunfallversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wurde im Interesse aller Verkehrsteilnehmer zur Pflicht gemacht. Deswegen muss jeder, der mit einem Auto, Moped oder anderen motorbetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Fahrzeuge abschließen. Ohne eine solche Versicherungsbestätigung wird kein Fahrzeug zugelassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt z.B. die Schäden die mit dem Fahrzeug des Versicherten angerichtet wurden. Sie kann aber auch unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) abwehren.

Wer jedoch die Betriebssicherheit seines Fahrzeug vernachlässigt, kann bei einem Schaden der durch diese Fahrzeugmängel entstanden ist, mit bis zu 2500 Euro beteiligt werden. Fährt der Fahrer gar unter Alkoholeinfluss beträgt die Selbstbeteiligung etwa 5000 Euro.

Die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich seit einigen Jahren nicht mehr nach der Motorstärke des Fahrzeuges sondern nach Typklassen und nach Regionalkassen (Wohnort) sowie weiteren Nutzungsmerkmalen. Deshalb sollte man auch vor dem Kauf eines Fahrzeuges nicht nur vom Anschaffungspreis sondern auch von diesen Merkmalen ausgehen, da diese später die Kosten der Versicherung bestimmen.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung ersetzt die Schäden am eigenen Fahrzeug. Je nach Alter des Fahrzeugs wählt man deshalb eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Außerdem können Zusatzbausteine wie Schutzbrief., Rabattschutz-, Fahrerschutz-, Auslandsschadenschutz-, Motorschadenschutz- oder auch Rechtsschutzversicherungen eingeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten meist Basis-, Komfort- oder Premiumtarife an, in denen bereits einige Zusatzbausteine ein- bzw. ausgeschlossen sind.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge werden von der Anzahl schadenfreier Versicherungsjahre, von der Dauer des Führerscheinbesitzes, der Jahreskilometer, Abstellort, Immobilienbesitz und anderer "weicher Merkmale" sowie einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall beeinflusst.

In den sogenannten Telematiktarifen werden die Beiträge nach der Fahrweise des Fahrers (online) bestimmt und können sich in Nachhinein positiv als auch negativ auf den Gesamtbeitag auswirken.