KRANKENVERSICHERUNG       

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Seit 01.01.2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Eine Krankenversicherung ist auf jeden Fall nötig, da die Kosten einer Heilbehandlung (schwere Operationen usw.) die Existenz gefährden können. 

Bis zu einer jährlich neu festgelegten Verdienstgrenze müssen sich alle Arbeiter und Angestellten bei einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse pflichtversichern. Alle darüber verdienenden bzw. Selbständige oder Beamte können sich privat krankenversichern.

 Vor Aufnahme in eine private Krankenversicherung überprüft diese die Gesundheit der Kunden (Gesetzliche Krankenkassen müssen jeden aufnehmen).

Einen wichtigen Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat das Eintrittsalter der Kunden.

Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann man ebenfalls Beiträge sparen. 

Sind alle Privaten Krankenversicherungen gleich ?

 Nein, man sollte prüfen und vergleichen, bei welcher Gesellschaft man seine Krankenversicherung abschließt, da manche Versicherungsgesellschaften bestimmte Leistungen im ambulanten, stationären und Zahnbereich erbringen aber in Ihrer Höhe (Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte – kurz GOÄ bzw. GOZ, Heilpraktikerleistungen, Homöopathie u. a.) unterschiedliche Leistungen. Für einige Versicherungsunternehmen ist es selbstverständlich, Beiträge an die Kunden zurück- zuzahlen, die das ganze Jahr ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben, während andere keine Beitragserstattungen vornehmen.